Was ist das?

Neben schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein Nummernschild mit grüner Schrift. Dieses zeigt an, dass das Fahrzeug nach §3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett steuerbefreit ist. Natürlich erhält man diese Steuerbefreiung nicht einfach so. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, welche erfüllt sein müssen.

Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen

Nahezu alle Fahrzeuge können ein grünes Kennzeichen erhalten. Ausgenommen sind hier jedoch Krafträder und Busse. Bei diesen ist auch eine Steuerbefreiung möglich, allerdings erhalten diese kein grünes Kennzeichen. Möglich sind grüne Kennzeichen für folgende Fahrzeuge:

  • LKW
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • LKW-Anhänger und –Auflieger
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • Selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • Forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine sind berechtigt, für die oben genannten Fahrzeuge ein grünes Nummernschild zu beantragen. Allerdings sind die Voraussetzungen für ein grünes Nummernschild nicht bundeseinheitlich. Für Privatpersonen gilt z.B. als Voraussetzung die Bewirtschaftung von einer Fläche mit mehr als 2 Hektar. Auch für Fahrzeuge von Schaustellern ist ein grünes Kennzeichen möglich.

Was ist zu beachten?

Mit einem grünen Kennzeichen wird man von der Steuer befreit. Das gilt jedoch nicht für die Versicherungspflicht. Daher muss bei der Anmeldung eines Kfz mit einem grünen Kennzeichen zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden. Jedoch muss man sich im Klaren sein, dass ein grünes Kennzeichen auch gewisse Einschränkungen nach sich zieht. Dazu gehört unter anderem der Zweck der Steuerbefreiung. Deshalb darf das Fahrzeug nur für den ursächlichen Zweck der Steuerbefreiung verwendet werden. Ein Pferdeanhänger mit einem entsprechenden Kennzeichen darf als nur zum Transport von Pferden verwendet werden. Verwendet man ihn beispielsweise für einen Umzug handelt es sich dabei um Steuerhinterziehung.

Wie man sieht, ist ein grünes Kennzeichen Erleichterung und Last zu gleich. Hier gilt es sich genau darüber zu informieren, was man mit dem Kfz vor hat. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter und beantworten Ihnen Ihre offenen Fragen. Gerne übernehmen wir auch die Zulassung und die entsprechenden Botengänge für Sie. Treten Sie mit uns in Kontakt und überzeugen Sie sich von unserem hervorragenden Service.