Mit einem KFZ Kennzeichen alleine ist es nicht getan. Natürlich muss das entsprechende Nummernschild auch angemeldet werden. Dies erfolgt bei der entsprechenden Zulassungsbehörde.

Unseren Zulassungsservice bieten wir in Karlsruhe, der Region und sogar deutschlandweit an.

Wie auf allen Behörden muss man hier mit entsprechenden Wartezeiten und Verzögerungen rechnen. Daher übernehmen wir die Anmeldung sowie das Erstellen der Kennzeichen für Sie. So sparen Sie viel Zeit und vor allem Nerven. Denn gerade ohne Erfahrung kann dieser Vorgang sehr frustrierend sein. Möchte man auf die Zahlen und Buchstabenfolgen hinter dem Ortskürzel Einfluss nehmen, so handelt es sich um ein Wunschkennzeichen. Die Gebühr dafür beträgt hierfür deutschlandweit 12,80€.

Zulassen eines neuen Autos und Motorrads

Um Ihr Neu-Fahrzeug für Sie zuzulassen benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kopie des Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für denn Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
  • Bei Vereinen zusätzlich: Vereinsregisterauszug
  • Eine schriftliche Vollmacht für die Botengänge

Für Gebrauchtwagen werden andere bzw. weitere Dokumente benötigt.

Ummelden oder Wiederzulassen eines Autos / Motorrads

folgende Dokumente werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II  (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
  • Eine schriftliche Vollmacht für die Botengänge
  • Kopie des Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • Gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • SEPA-Mandat für denn Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)
  • Bei Vereinen zusätzlich: Vereinsregisterauszug
  • Eventuell die bisherigen Kennzeichenschilder

Für eine Umschreibung ohne Halterwechsel braucht man nur Teil I der Zulassungsbescheinigung. Das ist der Fahrzeugschein, nicht der Fahrzeugbrief.

Zulassen technischer Änderungen am Fahrzeug

folgende Dokumente werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II  (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
  • Gutachten beziehungsweise allgemeine Betriebserlaubnis und Einbaubestätigung
  • Gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung) im Original

Weitere Meldungen von Fahrzeugen

In folgenden Fällen bitten wir Sie uns zu kontaktieren:

  • Ersatzkennzeichen bei Verlust oder Diebstahl
  • Ersatzpapiere bei Verlust oder Diebstahl
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
  • Zuteilung eines Saisonkennzeichens
  • Die Zuteilung eines Kurzkennzeichens
  • Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

Unsere Telefonnummer lautet: 0721 9812063

Die Dokumente geben Sie uns und wir kümmern uns um alles Weitere. So wird aus der Geduldsprobe bei der Zulassung ein einfacher und stressfreier Vorgang. Setzen sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich von unserem umfangreichen Service überzeugen.