Kennzeichen geklaut, verloren oder gefunden?

Zum Glück kommt es sehr selten vor, dass ein Kennzeichen verloren geht oder gestohlen wird. Gerade weil es so selten vor kommt, wissen viele nicht, wie sie sich in solch einem Fall verhalten sollen. Guter Rat ist hier teuer! Deshalb haben wir im Folgenden ein paar Ratschläge für diese Fälle.

Das Kennzeichen wurde geklaut – was nun?

Morgens verlässt man das die Wohnung und möchte nichtsahnend losfahren, da stellt man fest, dass ein oder noch schlimmer gleich beide Kennzeichen fehlen. Doch was ist nun zu tun? Zuerst einmal sollte man nie ohne Kennzeichen losfahren. Die Polizei und Richter haben hierbei zwar einen Ermessenspielraum, aber darauf sollte man sich nicht verlassen. Wenn es sich tatsächlich um einen Diebstahl handelt, ist der erste Schritt eine Meldung bei den Behörden.

Die Polizei stellt dabei auch eine Bescheinigung über den Diebstahl aus. Diese ist besonders bei einer möglichen Kontrolle hilfreich. Hierbei erspart man sich mit einer entsprechenden Bescheinigung langwierige Diskussionen, da man das Fehlen des Kennzeichens plausibel nachweisen kann.

Zudem sollte man vor Fahrtantritt ein Befehlskennzeichen anfertigen. Hierfür ist eine Pappe oder ein Karton ausreichend. Damit wird angezeigt, dass man nicht vorsätzlich ohne Kennzeichen gefahren ist. Andernfalls kann ein Bußgeld von 60€ fällig werden.

Selbstverständlich ist ein Behelfskennzeichen keine Dauerlösungen. Man sollte sich schnellst möglich um einen Ersatz des Kennzeichens kümmern.

Hilfe! Ich habe mein Kennzeichen verloren!

Wenn ein Kennzeichen verloren geht verhält es sich ähnlich, wie beim Diebstahl. Auch hier ist es ratsam zuerst in den sauren Apfel zu beißen und den Vorfall den Behörden zu melden. Das gilt auch für den Fall, dass man nicht weiß, wie das Kennzeichen nun verschwunden ist. So ist man auf der sicheren Seite.

Die Folgen eines geklauten oder verlorenen Kennzeichens

Egal, ob das Kennzeichen nun verloren ging oder geklaut wurde, das Vorgehen danach ist ähnlich. Sollte es sich bei dem abhanden gekommen Kennzeichen um ein Wunschkennzeichen gehandelt haben, ist es besonders hart. Schließlich muss nun ein neues Kennzeichen vergeben werden und das alte Wunschkennzeichen ist erstmal weg. Dieses wird nämlich für 10 Jahre in der Vergabe gesperrt um einen möglichen Missbrauch zu verhindern.

Neben einem neuen Kennzeichen muss daher auch ein neuer Fahrzeugbrief und ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich. Diese hängen nämlich von der Zulassungsstelle ab. Die Kosten hierfür können bis zu 100€ betragen. Allerdings lohnt sich ein Nachfragen bei der Kfz-Versicherung. Möglicherweise übernimmt sie die Kosten, frei nach der Devise: Nachfragen kostet nichts.

Oh ein Kennzeichen? – Ein Kennzeichen gefunden

Plötzlich ist einem ein Kennzeichen in den Schoß gefallen, doch was fange ich damit nun an? Wenn man nicht direkt weiß, zu welchem Kfz es gehört oder den Besitzer nicht kennt, gibt man es einfach bei der nächsten Polizeistelle ab. Gleich vorweg: einen Finderlohn oder sonstige Belohnung sollte man nicht erwarten. Hierbei gibt es keine besondere Regelung. Andererseits erspart man dem Bestohlenen große Unannehmlichkeiten. Vom dem gesparten Geld ganz abgesehen. Ist man selbst in der Lage, würde man sich auch über einen ehrlichen Finder freuen. Und wer weiß? Vielleicht gibt es ja doch zumindest ein Dankeschön des beruhigten Besitzers.