Welche Kfz-Kennzeichen gibt es?

Obwohl man genaue Vorstellungen von einem Kfz-Kennzeichen hat, gibt es sicher Formate und Anordnungen, an welche man im ersten Moment gar nicht denkt. Doch welches Kennzeichenformat ist für mich möglich und was darf ich?

Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Formate und Anordnungen erläutern.

Kfz-Kennzeichen für Autos

Fast ausschließlich sieht man die einzeiligen Kennzeichen mit den Maßen 520mmx110mm. Diese dürfen bis zu 8 Zeichen enthalten. Dabei müssen die Abstände zwischen den einzelnen Buchstaben oder Zahlen eingehalten werden. Außerdem ist die Schriftart FE-Schrift nach DIN 1451 festgelegt. Bei diesen Vorgaben besteht auch kein Gestaltungsspielraum. Dieses Kennzeichenformat ist bei PKWs am häufigsten anzutreffen, weshalb es auch einzeiliges Standardkennzeichen genannt wird. Daneben existiert auch das zweizeilige Standardkennzeichen. Das zweizeilige kennt man vor allem als hinteres Kennzeichen von LKWs. Dabei hat das Kennzeichen ein Format von 340mmx200mm. In der oberen Zeile ist das Ortskürzel und darunter dürfen sich bis zu 5 Zeichen befinden. Zwischen diesen Formaten kann man frei wählen. Jedoch sind Aussparungen für die Kennzeichen bei PKWs für das anfangs aufgeführte einzeilige Standardkennzeichen ausgelegt.

Neben diesen zwei Formanten gibt es auch verkürzte Varianten. Diese sind weniger breit und man sieht sie oft an umgebauten, sprich getunten, PKWs. Ihre Formate lauten dabei:

  • Verkürztes einzeiliges Standardkennzeichen
    • 460mmx110mm, mit bis zu 6 Zeichen
  • Verkürztes zweizeiliges Standardkennzeichen
    • 280mmx200mm, in der zweiten Zeile bis zu 5 Zeichen

Allerdings sollte man sich hierbei vorher bei der zuständigen Zulassungsbehörde informieren. Schließlich werden diese Formate nicht von allen Zulassungsstellen akzeptiert. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist dies……(1. Frage)

Neben diesen Standardlösungen gibt es auch noch andere Größen. Ehe man mit diesem Gedanken spielt, muss man jedoch Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde halten. Schließlich werden diese Größen nur auf Anfrage genehmigt. Außerdem können Umbaukosten für eine andere Befestigung anfallen.

Motorräder

Auch bei Motorrädern gibt es zwei verschiedene Formate. Bis 2011 waren die Maße 200mmx200mm. Seit dem gibt es die Standardversion und das breite Kennzeichen mit jeweils zwei Zeilen:

  • Standard: 180mmx200mm, Ortskürzel in der ersten Zeile, bis zu 4 Zeichen in der zweiten
  • Breit: 220mmx200mm, Ortskürzel in der ersten Zeile, bis zu 5 Zeichen in der zweiten Zeile

Am verbreitetsten ist auch hier die Standardversion, jedoch kann man zwischen beiden Formaten frei wählen. Wie bei allen anderen Kennzeichen ist auch hier die Schriftart vorgegeben. Das ist die FE-Schrift nach DIN 1451. Dabei müssen die Abstände zwischen den Zahlen und Buchstaben eingehalten werden. Bei diesen Vorgaben besteht auch kein Gestaltungsspielraum.

Obwohl kaum ein optischer Unterschied zwischen einem Leichtkraftrad und einem Motorrad besteht, haben Leichtkrafträder eine eigens vorgegebene Nummernschildgröße.

Leichtkrafträder und Traktoren

Auf den ersten Blick haben diese zwei Kfz-Arten nichts gemeinsam. Auf den zweiten Blick stellt man jedoch beim genaueren Hinsehen fest, dass sie sich das gleiche Kennzeichenformat teilen. Dies ist zweizeilig mit den Maßen 255mmx130mm. In der zweiten Zeile dürfen bis zu 6 Zeichen sein. Bei diesem Kennzeichen hat man den geringsten Spielraum. Hierbei gibt es nämlich keine weiteren Formate, zwischen denen man wählen kann. Lediglich bei der Buchstaben- und Zahlenkombination in der zweiten Zeile kann man sich individuell entfalten. Natürlich darf diese Kombination zum Zeitpunkt noch nicht vergeben sein. Zudem handelt es sich dann um ein Wunschkennzeichen, wofür extra Gebühren verlangt werden. Diese variieren von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde. Frage 2

Schriftart bei Kennzeichen

Neben vielen Gestaltungsmöglichkeiten beim Format und der Anordnung von Nummernschildern, gibt es bei der Schriftart jedoch keine Freiräume. Hier ist die FE-Schrift (DIN 1451 Mittelschrift) vorgegeben. Ohne Grund ist dies jedoch nicht. Die Schriftart soll Fälschungen erschweren und garantiert eine verbesserte maschinelle Ablesbarkeit. Andere Schriftarten, oder auch das Unterschreiten der Abstände zwischen Buchstaben und Zahlen ist in Deutschland nicht zulässig. In anderen Ländern werden andere Schriftarten verwendet. So zum Beispiel in den USA, bei denen jeder Buchstabe gleich groß ist.

Das Wunschkennzeichen – oft gehört, doch was ist das?

Wie schon mehrfach angesprochen, ist es auch möglich ein Wunschkennzeichen zu beantragen. Am Kennzeichen an sich ändert sich nichts. Hierbei ist es jedoch möglich auf die Buchstaben- und Zahlenkombination hinter dem Ortskürzel Einfluss zu nehmen. So können Namenskürzel, Initialen oder Geburtsdaten eingebracht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dieses Kennzeichen nicht bereits vergeben ist. In diesem Fall hat man dann leider Pech gehabt. Zudem wird für ein Wunschkennzeichen auf dem Amt eine Gebühr fällig. Diese Gebühr beträgt deutschlandweit 12,80€.

Fazit

Obwohl es viele Vorgaben und Gesetze hierzu gibt, hat ein jeder noch Gestaltungsspielraum. Dieser fällt je nach Fahrzeug unterschiedlich aus und kann auch bedeuten, dass man lediglich Variationsmöglichkeiten bei der Buchstaben- und Zahlenkombination hat. Allerdings handelt es sich dann dabei um ein Wunschkennzeichen, wofür extra Gebühren erhoben werden.